MBCL-Supervision

Supervision ist für den Erhalt des MBCL-Zertifikats verpflichtend und für Ihre Entwicklung als MBI-Lehrer*in unerlässlich. In unserer Datenbank finden Sie die registrierten MBCL-Supervisor*innen.

In den letzten Jahren wird international immer mehr Wert auf qualitativ hochwertige Durchführung (Good Practice) und Verkörperung (Embodiment) beim Unterrichten von achtsamkeitsbasierten Interventionen (Mindfulness-Based Interventions, MBI) gelegt. In diesem Zusammenhang haben die Kompetenzbereiche von MBI-Lehrenden, die in den MBI Teacher Assessment Criteria (MBI-TAC, Crane et al. 2012) beschrieben worden sind, an Bedeutung gewonnen.

Um eine gute internationale Anbindung zu gewährleisten und aufgrund der fortschreitenden Erkenntnis, dass für viele Lehrende Supervision während des ersten MBCL-Kureses kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit ist, haben wir eine entsprechende MBCL-Zertifizierungsrichtlinien entwickelt. Sie berücksichtigen die Bedeutung der achtsamkeitsbasierten Supervision (Mindfulness-Based Supervision, MBS) beim Unterrichten von Achtsamkeit und Mitgefühl und machen daher mindestens drei einstündige Supervisionssitzungen (persönlich oder per Online-Videokonferenz) mit einem/einer registrierten MBCL-Supervisor*in verpflichtend, um das MBCL-Zertifikat zu erhalten.

Bitte beachten Sie: Für Fachkräfte im Gesundheitswesen, Therapeut*innen oder Coaches oder Berater*innen, die an der MBCL-Weiterbildung teilgenommen haben und mit MBCL-Übungen und Themen im Rahmen ihrer Berufsethik und der Richtlinien ihres Berufs arbeiten möchten, ist die Supervision nicht verpflichtend. Dennoch kann es sinnvoll sein, Supervision in Anspruch zu nehmen.

Unabhängig davon betrachten wir fortlaufende Supervision als eine wesentliche Grundlage für die persönliche und berufliche Entwicklung bei der Vermittlung von Achtsamkeit und Mitgefühl.

In unserer Datenbank finden Sie eine registrierte MBCL-Supervisorin oder einen entsprechenden Supervisor, der/die Ihre Sprache spricht.

Wenn Sie weitere Informationen zur Supervision für das Unterrichten von MBCL und zur Zertifizierung suchen, finden Sie diese in den FAQs unten auf dieser Seite.

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FAQ: Supervision für das Unterrichten von MBCL und zur Zertifizierung

Wie werde ich zertifizierte*r MBCL-Lehrer*in?

Um eine zertifizierte MBCL-Lehrperson zu werden (und in das internationale Register für zertifizierte MBCL-Lehrende auf dieser Webseite aufgenommen zu werden), müssen Sie nach der Teilnahme an der MBCL-Weiterbildung einen MBCL-Gruppenkurs mit mindestens vier Teilnehmenden und mindestens drei Stunden begleitender Supervision unterrichten. Ziel der Supervision ist es, die Supervisand*innen beim Unterrichten von MBCL zu unterstützen, damit sie den Kurs zukünftig eigenverantwortlich anbieten können.

Gibt es formale Richtlinien, an denen sich die MBCL-Supervisor*innen orientieren?

Solange es noch keine internationalen formellen Richtlinien gibt, dienen die Good Practice Guidelines for Supervisors of Mindfulness-Based Teachers, die von der BAMBA (British Association of Mindfulness-Based Approaches) formuliert wurden, als Leitlinien für MBCL-Supervisor*innen.

Klicken Sie hier für die BAMBA Good Practice-Leitlinien.

Gibt es formale Leitlinien an die ich mich halten muss, wenn ich MBCL-Kurse unterrichte?

Solange noch keine formalen internationalen Richtlinien gibt, können die von der BAMBA (British Association of Mindfulness-Based Approaches) formulierten Good Pracice Guidelines for Teaching Mindfulness-Based Courses als Leitfaden dienen.

Klicken Sie hier , um mehr über die BAMBA Good-Practice-Leitlinien zu erfahren.

Über welche Bereiche kann in der MBCL-Supervision reflektiert werden?

Die Supervisand*innen können entsprechend ihren Lernbedürfnissen selbst Themen in die Supervision einbringen. Die sechs Kompetenzbereiche, wie sie im MBI-TAC von Crane et al. (2012) beschrieben werden, sind vollständig auf MBCL anwendbar und können eine wertvolle Ressource für das Erkennen von Entwicklungsbereichen sein.

Bereitstellung und Organisation des MBCL-Programms für die Zielgruppe in einem angemessenen Tempo.

Beziehungskompetenz.

Verkörperung von Achtsamkeit und Mitgefühl (Embodiment).

Anleitung von MBCL-Übungen.

Vermittlung von MBCL-Themen durch interaktive Inquiry (achtsamer Dialog) und didaktisches Unterrichten.

Halten (Holding) einer sicheren Atmosphäre und eines konstruktiven Lernumfelds.

Die vollständige Version von MBI-TAC und die letzten Updates finden Sie hier.

Wie bringen die Supervisand*innen Themen in die Supervision ein?

Die supervidierende Person kann den/die Supervisand*in bitten, spätestens 2-3 Tage vor einer geplanten Supervisionssitzung eine E-Mail mit spezifischen Fragen und/oder Themen für die gemeinsame Reflexion zu schicken. Bei der zweiten und dritten Sitzung können die Supervisand*innen auch gebeten werden, einen kurzen Reflexionsbericht mit den Erkenntnissen aus der vorangegangenen Sitzung und der Art und Weise zu verfassen, wie sie die besprochenen Themen während des Unterrichtens angewendet haben.

Gibt es am Ende des MBCL-Supervisionsprozesses eine formale Bewertung?

Es findet keine formale Bewertung statt, da die Supervisand*innen bereits einen Zertifizierungsprozess für das Unterrichten von Achtsamkeit durchlaufen haben. Zertifizierte Achtsamkeitslehrende werden als fähig betrachtet selbst zu beurteilen, wann sie zusätzliche achtsamkeitsbasierte Interventionen in ihr Repertoire aufnehmen können. Der/Die Supervisor*in kann jedoch Empfehlungen aussprechen, die auf dem Eindruck eines Supervisanden/einer Supervisandin während des MBCL-Supervisionsprozesses basieren.

Bei Zweifeln über die Kompetenzen eines/einer Supervisand*in wird die supervidierende Person dies mit dem/der Supervisand*in besprechen. Der/Die Supervisor*in kann dann zusätzliche Fortbildung, Praxis und/oder Supervision empfehlen. In Absprache mit dem Supervisanden/der Supervisandin kann der/die Supervisor*in auch Frits Koster oder Erik van den Brink oder andere erfahrene MBCL-Ausbilder*innen um Rat fragen.

Was wird der/die Supervisor*in mir in Rechnung stellen?

Es ist kein Honorarsatz vorgeschrieben, da es in den verschiedenen Ländern erhebliche Unterschiede hinsichtlich dessen gibt, was als üblich und angemessen betrachtet wird. Supervisor*innen orientieren sich an den von ihren nationalen Achtsamkeitsverbänden empfohlenen Honorarsätzen orientieren. Vertragliche Vereinbarungen und Details zur Rechnungsstellung müssen individuell mit dem/der Supervisor*in besprochen werden.

Wie kann ich in das internationale Verzeichnis für zertifizierte MBCL-Lehrende aufgenommen werden?

Nach erfolgreichem Abschluss des MBCL-Zertifizierungskurses, der von mindestens drei einstündigen Supervisionssitzungen begleitet wurde, sendet der/die Supervisor*in eine E-Mail an die zuständige Koordinatorin Jana Willms (info@achtsamkeit-willms.de) und in CC an den/die Supervisand*in. In dieser teilt er mit, dass die Aufnahme der supervidierten Person in das Internationale Verzeichnis für zertifizierte MBCL-Lehrerende empfohlen wird.

Der Supervisand/die Supervisandin muss dann eine entsprechende E-Mail an die zuständige Koordinatorin Jana Willms (info@achtsamkeit-willms.de) senden, in der er/sie um die Aufnahme in das internationale Verzeichnis bittet und eine Kontaktmöglichkeit (Website, E-Mail oder pdf-Datei) angibt, um dort veröffentlicht zu werden. Eine Kopie eines Dokuments oder ein Link zu einem anerkannten Achtsamkeitsinstitut, aus dem hervorgeht, dass die supervidierte Person zertifiziert ist, MBSR, MBCT oder ein anderes anerkanntes achtsamkeitsbasiertes Programm zu unterrichten, sowie eine Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an der MBCL-Weiterbildung müssen beigefügt werden.

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